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Eine unerwartete Schwangerschaft ist für die Betroffene(n) immer eine sehr belastende Situation, in der ein innerer Prozess bis zur endgültigen Entscheidung Raum und Zeit braucht. Wünschenswert ist natürlich gerade auch aus ärztlicher Sicht die Entscheidung für das Austragen der Schwangerschaft. Falls Ihnen dies nicht möglich ist, sollten Sie sich umgehend an eine Beratungsstelle wenden und sich von Ihrem Arzt beraten lassen.
Die rechtliche Situation in Deutschland ist wie folgt: Eine Schwangerschaft stellt ein hohes ethisches Gut dar, ein Schwangerschaftsabbruch ist rechtlich eine Straftat und rechtswidrig. Deshalb ist der Umgang mit einem Schwangerschaftskonflikt im Strafgesetzbuch unter den Paragrafen §218f geregelt, der genaue Vorgaben macht. Bei Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist ein Schwangerschaftsabbruch nicht rechtswidrig und wird nicht bestraft.
Staatlich zugelassene Beratungsstellen für Schwangerschaftskonflikte können Ihnen bei der Entscheidungsfindung und in der Umsetzung weiterhelfen. Eine Liste der Beratungsstellen im Raum Köln finden Sie hier ! Für den Fall dass Sie sich zum Abbruch der Schwangerschaft entscheiden müssen, sollten Sie folgende Hinweise beachten. - Der Schwanngerschaftsabbruch kann medikamentös oder operativ erfolgen. In jedem Fall ist eine Schwangerschaftskonfliktberatung durch eineanerkannte Beratungsstelle (s.o.) mit schriftlicher Bescheinigung vor dem Eingriff notwendig. Nach der Beratung müssen 3 Tage (mind. 72 Stunden) abgewartet werden (Bedenkfrist), erst danach darf der Eingriff durchgeführt werden. Weiterhin ist ein schriftlicher Nachweis über die Blutgruppe der Patientin erforderlich (Bluspende-Ausweis, Mutterpass oä.). Bei fehlendem Nachweis sollte frühzeitig die Blutgruppenbestimmung durch den Frauenarzt oder den operierenden Arzt erfolgen.
- Der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch ist nur innerhalb der ersten 63 Tage einer Schwangerschaft möglich (9 Wochen), wobei grob von dem Tag der Letzten Regelblutung an gerechnet wird. Entscheidend ist allerdings die Feststellung des Schwangerschaftsalters per Ultraschall durch den durchführenden Arzt, der diese Untersuchung dokumentiert. Durch die Medikamente wird das Wachstum der Schwangerschaft gestoppt und ein Abbluten hervorgerufen. Es sind 3 Termine beim Arzt erforderlich. Konkrete Informationen erhalten sie im passwortgeschützten Bereich
- Der operative Schwangerschaftsabbruch erfolgt in der Regel ambulant in Krankenhäusern oder Arztpraxen und ist bis zum Ende der 12. Schwangerschaftswoche möglich, sollte allerdings möglichst früh in der Schwangerschaft erfolgen. Adressen der hier zugelassenen Ärzte erhalten Sie in der Regel von den Schwangerschaftsberatungsstellen.
- Die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch werden in Härtefällen durch die Krankenkasse bzw. das Land Nordrhein-Westfalen übernommen. Dies ist abhängig von Ihrem Einkommen. Dazu wenden Sie sich bitte mit den erforderlichen Einkommensnachweisen und der Bescheinigung der Beratungsstelle über die erfolgte Beratung an Ihre Krankenkasse. Falls keine Kostenübernahme möglich ist, kostet der operative wie auch der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch zwischen 350 und 450 Euro. Die Kosten müssen selbst getragen werden.
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